Neuerdings besteht die Möglichkeit, das Kostenrisiko im Prozess durch Abschluss einer Prozessfinanzierung auszuschließen. Hierunter ist die übernahme des Kostenrisikos einer Prozesspartei durch einen Finanzierer (oft eine Versicherung) gegen dessen wirtschaftliche Beteiligung an einem etwaigen Prozesserfolg zu verstehen.
Der Prozesskostenfinanzierer zahlt bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Beweis- und Sachverständigenkosten und, wenn der Prozess verloren gehen sollte, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts.
Für die Übernahme des Prozesskostenrisikos erhält der Versicherer, wenn der Rechtsstreit erfolgreich beendet wird, einen Anteil vom erzielten Erlös, der regelmäßig zwischen 20 und 40% liegt.
Eine Auswahl finden Sie hier: