DIE HILFE ZUR BERECHNUNG DER ANWALTSKOSTEN UND GERICHTSKOSTEN EINES ZIVILPROZESSES
Kostenrechner Mahnbescheid: Mit einem Klick Mahngebühren kostenlos berechnen
Das Mahnverfahren in Deutschland ist ein abgekürztes Gerichtsverfahren, das die vereinfachte Beitreibung von Geldansprüchen ermöglicht und sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Es ist in §§ 688 ff. ZPO geregelt und kann auch von einer Privatperson betrieben werden, diese hat jedoch keinen Kostenerstattungsanspruch, wie ein Rechtsanwalt. Ab einem Streitwert von 5000,- Euro raten wir zur Abgabe des Mahnverfahrens an einen Rechtsanwalt, da eine Privatperson oder ein Unternehmen das sich im Falle eines Widerspruches anschließende Streitverfahren nicht ohne Rechtsanwalt durchführen kann.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen durch Inkassobüros.
Ziel des Verfahrens ist der Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gläubiger vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
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