PROZESSKOSTENRECHNER nach RVG
DIE HILFE ZUR BERECHNUNG DER ANWALTSKOSTEN UND GERICHTSKOSTEN EINES ZIVILPROZESSES

Kostenrechner Mahnbescheid: Mit einem Klick Mahngebühren kostenlos berechnen

Das Mahnverfahren in Deutschland ist ein abgekürztes Gerichtsverfahren, das die vereinfachte Beitreibung von Geldansprüchen ermöglicht und sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Es ist in §§ 688 ff. ZPO geregelt und kann auch von einer Privatperson betrieben werden, diese hat jedoch keinen Kostenerstattungsanspruch, wie ein Rechtsanwalt. Ab einem Streitwert von 5000,- Euro raten wir zur Abgabe des Mahnverfahrens an einen Rechtsanwalt, da eine Privatperson oder ein Unternehmen das sich im Falle eines Widerspruches anschließende Streitverfahren nicht ohne Rechtsanwalt durchführen kann.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen durch Inkassobüros.

Ziel des Verfahrens ist der Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gläubiger vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

Geben Sie in das Feld "Zahlungsforderung" den Betrag ein, den Sie vom Schuldner einfordern ohne Zinsen und Nebenkosten.
Die Gerichtskosten betragen gemäß Nr. 1100 KV GKG eine halbe Gerichtsgebühr (Gebührensatz 0,5).
Der Rechtsanwalt erhält für die Beantragung eines Mahnbescheids eine 1,0 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG.
Für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV RVG.
Die Vollstreckung kann durch Kontopfändung oder das Schicken eines Gerichtsvollziehers zum Schuldner geschehen.

Geben Sie hier die Höhe der Zahlungsforderung ein:

Normale zivilrechtliche Forderung
Forderung aus einem Arbeitsverhältnis

Mit oder ohne Mwst.:
Schuldner ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, Berechnung mit Mwst.
Schuldner ist vorsteuerabzugsberechtigt, Berechnung ohne Mwst.

Gerichtskosten
Kosten des RA für die Beantragung des Mahnbescheides
Kosten des RA für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides
Kosten des RA für die Vollstreckung
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale
Wahrscheinliche Gesamtkosten:
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